Subsidiärhaftung
Ingenieurwerk ist seit 20 Jahren ein verlässlicher Partner unserer Kunden und gehört dem BAP an. Das beinhaltet die Anwendung eines Tarifvertrags, der zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und einem der gängigen Arbeitgeberverbände geschlossen wurde. Natürlich verfügen wir seit Jahrzehnten über eine unbefristete Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung. Gerne können wir Ihnen Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Sozialversicherungsträgern wie Krankenkassen zur Verfügung stellen. Und natürlich sind wir gegen Ausfälle versichert.